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Das Urheberrechtsgesetz hat sich geändert. Der neu eingefügte § 5 Absatz 3 Satz 1 Urheberrechtsgesetz lautet:

"Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben".

Die bisher verlinkte Seite gibt eine DIN-Norm im Volltext wieder. Es ist noch nicht geklärt, ob eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. Auf eine Verlinkung wird deshalb verzichtet.


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