§19 Bauvorlagen

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

1. die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen sowie über die Rettungswege,

2. die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,

3. den Rauch- und Wärmeabzug,

4. die CO-Warnanlagen,

5. die natürliche Lüftung oder die maschinellen Lüftungsanlagen,

6. die Sicherheitsbeleuchtung.