Umfrage zum Thema "DIN gratis?" - Ergebnis
Dauer der Umfrage: 22.11.01 - 01.02.02
Anlässlich des Forenbeitrags "DIN kostenfrei ins Internet" in der Pinnwand von BauNetz hatte ich diese Online-Umfrage ins Leben gerufen. Wie bei allen Online-Umfragen sind die Ergebnisse mit Vorsicht zu geniessen, insbesondere da der Teilnehmerkreis nicht repräsentativ war. Auch Doppelabstimmungen konnten technisch nur eingeschränkt verhindert werden. Ich gehe aber davon aus, dass verantwortungsvoll und ohne Manipulation abgestimmt wurde. Eine Beobachtung des Trends ergab keine Auffälligkeiten.

Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. Architekt

Ergebnis kurz zusammengefasst:
  • Es zeigt sich ganz klar, dass mit der bestehenden Preisgestaltung für DIN-Normen wenig Einverständnis besteht.
  • Fast niemand gestand den DIN-Normen urheberrechtlichen Schutz zu.
  • Der Teilnehmerkreis bestand überwiegend aus Fachpublikum aus dem Baubereich.
Frage 1:

In dieser Frage ging es darum,
  • ob das bisherige System akzeptabel ist (Antwort 2),
  • ob eine Preisreduzierung ein Weg ist, z.B. über Nutzungsverträge zwischen DIN und Berufsverbänden, Kammern, öffentlichen Institutionen (Antwort 3)
  • oder ob DIN-Normen gratis bzw. allenfalls gegen Vervielfältigungskosten beziehbar sein sollen (Antwort 4).

Eine klare Mehrheit plädiert für den kostenlosen Zugang zu DIN-Normen.

Was dürfen DIN-Normen kosten ?
1%
keine der Antworten trifft für mich zu
0%
Qualität hat ihren Preis. Die derzeitigen Preise sind gerechtfertigt.
9%
Keine Kostenlos-Kultur, aber das Preisniveau sollte deutlich niedriger sein.
89%
DIN-Normen sind für mich öffentliches Gut. Sie müssen kostenfrei zugänglich sein.

Gesamtantworten zu dieser Frage: 309

Frage 2:

Die Frage zielte darauf ab, ob Normen Urheberrechtsschutz geniessen sollen oder ob sie, wie Gesetze und andere amtliche Werke keinen Schutz geniessen sollen.

Eine Information, die den Befragten nicht zur Verfügung stand: Das Bundesverfassungsgericht hat 1998 einen bemerkenswerten Beschluss gefasst: So geniessen demnach Normen, die als Technische Baubestimmungen eingeführt sind, keinen Urheberrechtsschutz mehr.

Beschluss der Bundesverfassungsgerichts
siehe auch Urheberrechtsgesetz, dort § 5

Eine klare Mehrheit empfindet wie das BVerfG und ist der Meinung, dass DIN-Normen kein Urheberrechtsschutz zusteht (in der Frage waren allerdings alle DIN-Normen gemeint).

Urheberrecht für DIN-Normen ?
0%
keine der Antworten trifft für mich zu
5%
DIN-Normen steht als Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art Urheberrechtsschutz zu.
95%
DIN-Normen steht analog zu Gesetzen, Verordnungen und amtlichen Erlassen kein Urheberrechtsschutz zu.

Gesamtantworten zu dieser Frage: 227

Frage 3:

In der Frage ging es darum, ob der Staat verpflichtet ist, die von ihm als allgemein verbindlich erklärten Normen auch selbst allgemein zugänglich zu machen, z.B. in dem er sich das Recht sichert, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

Immerhin 2/3 der Teilnehmer erwarten vom Staat, dass er die allgemein verbindlichen DIN-Normen selbst anbietet.
Soll der Staat allgemein gültige DIN-Normen verbreiten ?
5%
keine der Antworten trifft für mich zu
67%
Ich sehe den Staat in der Pflicht, die durch ihn für allgemein gültig erklärten DIN-Normen zu verbreiten.
27%
Das geht zu weit. Eine Verbreitung von DIN-Normen kann nicht Aufgabe des Staates sein.

Gesamtantworten zu dieser Frage: 204

Frage 4:

Diese Frage sollte einen kleinen Überblick über den Kreis der Abstimmenden liefern.

92% der Teilnehmer waren Fachpublikum aus dem Baubereich. Der weit überwiegende Teil kommt aus planenden Berufen.
Ich gehöre zu folgender Berufsgruppe:
8%
keine der genannten Gruppen
81%
planende Berufe, Architekten, Ingenieure
4%
bauausführende Berufe, Handwerk
6%
Sachverständige, Gutachter

Gesamtantworten zu dieser Frage: 208

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